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Mit gutem Beispiel voraus

Sustainability

Bei unseren Eltern und Großeltern war es ganz normal. Defekt, aber zu gut zum Wegwerfen? Dann wurde es repariert.

Frankreich besinnt sich wieder darauf. Jedenfalls wenn es um Elektrogeräte geht. Seit Januar gilt dort das “Recht auf Reparatur”.

Wer sein Gerät lieber reparieren lassen möchte anstatt ein neues zu kaufen, soll das auch können. Hersteller sind verpflichtet, Geräte mit der Reparaturfähigkeit zu kennzeichnen.

Auf Dauer sind langlebigere das Ziel. Gleichzeitig soll die Zahl der Reparaturen von Staubsauger und Co von 40% auf 60% erhöht werden.

Wir drücken die Daumen, dass weitere Länder nachziehen, um die weltweit jährlich 45 Millionen Tonnen Elektroschrott zu reduzieren.

Der erste Schritt ist die Abstimmung im EU-Parlament, die das Recht weiter vorantreiben soll.

Wegwerfkultur ade.

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